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Fitnessgeräte

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Mitgliedschaftsverträge

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1.0.           Bei der Nutzung der Einrichtungen von TMS unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 


2.0.           Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TMS möglich. 


2.1.           Das Mitglied verpflichtet sich TMS gegenüber, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte (auch nachfolgend gleichbedeutend mit jeder Zugangsidentifikation) nur höchst persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied meldet den Verlust der Mitgliedskarte TMS unverzüglich schriftlich. 


3.0.           Bei Verlust der Mitgliedskarte wird auf Kosten des Mitgliedes Ersatz beschafft. Die Kosten hierfür betragen 10,00 €. 


3.1.           Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahr- lässig überlassen worden ist oder das Mitglied einen Verlust nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung der Einrichtungen von TMS durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15,00 € zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. 


3.2.           Liegt der Nutzungsbeginn vor dem Mitgliedsbeginn, so wird die anteilige Zeit bis zum Beginn der Mitgliedschaft im Verhältnis zu einem Monatsbeitrag anteilig als Sonderbeitrag einmalig berechnet. 

3.3.           Die Vereinbarung verlängert sich automatisch unbefristet, wenn diese nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Tritt die automatische Vertragsverlängerung ein, so besteht eine monatliche Kündigungsfrist.

4.0.           Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung der Einrichtungen von TMS berechtigt, wenn es sich bei seinem Eintritt durch seine Mitgliedskarte ausweist.

 

5.0.           Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der gesamten Sport- und Fitnessbereiche einschließlich der Sanitäranlagen (WC / Duschen) von TMS. Ausgenommen hiervon sind Leistungen von Fremdanbietern und besondere aufpreispflichtige Kurse/ Geräte wie Slingtrainer, elektr. Zirkel, Funktionstraining, geschlossene Kurse, individuelle Betreuung („Personaltraining“), Functional Training Kurse, Kurs Specials oder aber kenntlich gemachte Dienstleistungen und Geräte sowie die Sauna.

5.1.           Dienstleistungen, die zur Einweisung und Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind (insbesondere Gerätebetreuung) sind von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag bzw. der Aufnahmegebühr mit umfasst.


5.2.           Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen regelmäßigen Trainingskursen. Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen (insbesondere mit externen Trainern) können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei Ankündigung entsprechender Kurse gesondert hingewiesen.

5.3.           TMS garantierten nicht dafür, dass dem Mitglied zu jederzeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten und bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist. Ein Austausch von Geräten oder das Entfernen von Gerätschaften berechtigt nicht zur Kündigung des Mitgliedschaft-Vertrages.

5.4.           Die Saunabesuche können innerhalb der aushängenden Saunazeiten reserviert werden. Die nicht genutzten Besuche verfallen automatisch am Monatswechsel. Eine Auszahlung der nicht genutzten Besuche ist nicht möglich. Eine Reservierung ist zwingend notwendig. Es können maximal 2 Besuche in Zukunft reserviert werden. Sollte der Termin nicht 24 Stunden vor der Nutzung storniert werden, verfällt der Termin bzw. wird in Rechnung gestellt.

6.0.           Das Mitbringen von Begleitperson, auch Kindern, ist nicht gestattet. Soweit TMS eine Kinderbetreuung anbietet, ist Kindern nur der Aufenthalt in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten und nicht im Trainings- und Fitnessbereich gestattet. 


6.1.           Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Sport- und Fitnessbereiches gestattet. Die Behältnisse müssen bruchsicher sein. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Speisen sind untersagt. 


7.0.           TMS haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TMS, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von TMS zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der Trainingsmöglichkeit.

7.1.           Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Einrichtungen von TMS zu bringen. Von Seiten TMS werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch TMS zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von TMS in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. 


8.0.           Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der zweiten Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies TMS den Vertrag fristgerecht zu kündigen und die komplette Vertragssumme bis zum Vertragsende auf einmal ein zu fordern. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. 

8.1.           Eine Kündigung aus sonstigem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gegen das Mitglied bleiben vorbehalten.


9.0.           Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt: a) bei Eintritt einer Schwangerschaft, b) bei Eintritt einer Erkrankung aufgrund derer die dauerhafte Nutzung der Angebote von TMS unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig. 
c) bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitgliedes an einen Ort, der mehr als 30 km von der Einrichtung von TMS entfernt liegt. 

9.1.           In den Fällen lit. a) und lit. b) wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei TMS im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach lit. c) sind eine Ab- und Anmeldebestätigung des Amtes mit der Kündigung vorzulegen. 


9.2.           Eine Kündigung des Mitgliedes, gleich aus welchem Grund, hat schriftlich zu erfolgen und muss TMS im Original per Post oder Boten zugehen. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher, elektronischer Form oder per Fax sind ausdrücklich ausgeschlossen. 


9.3.           Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis bei TMS abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die unter 3. genannte Verlustgebühr fällig und wird nicht zurückerstattet.

10.0.         Es kann einmalig während der Vertragslaufzeit eine Nutzungspause von max. 1 Monat gegen eine Gebühr von 10,-- pro Monat eingelegt werden.

11.0.         Zustimmung zur Datenerhebung und –Verwertung: 
Bei Betreten der Einrichtung von TMS werden die in dem Mitgliedsausweis gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst. TMS speichert diese Daten. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzung und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht. 


12.0          Die von TMS angebotenen Sondertarife (derzeit Studententarif) können nur gewählt werden, wenn hierfür gegebene Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzung gegenüber TMS in zureichender Form nachgewiesen wird. 

12.1.         Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall dieser Voraussetzungen dies TMS gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Mitglieder in einem Studententarif, Firmentarif oder Kooperationspartner sind zudem verpflichtet, jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres einen entsprechenden Ausweis zur Prüfung bei TMS vorzulegen oder in Kopie einzusenden. 


12.2.         Erlangt TMS Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind oder kommt das Mitglied den Nachweisobliegenheiten hierzu nicht nach, ist TMS berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifes abzubuchen. 

12.3.         Die Nachweise können bis zum 15. Januar und 15. Juli nachgereicht werden. Spätere Abgaben berechtigen nicht mehr zur Gutschrift der zu viel abgebuchten Beiträge.


12.4.         Wurden trotz Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich die ermäßigten Beträge eingezogen, ist TMS berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifes einzuziehen. 


13.0.         Bei Erhöhung der gesetzlichen MwSt. wird die Höhe der Nutzungsentgelte sofort ohne Ankündigung angepasst. 

13.1.         Sollte der Lebenserhaltungsindex in Deutschland erhöht werden, so kann TMS die Mitgliedsbeiträge im selben prozentualen Verhältnis anpassen. Die Anpassung kann immer zum Jahresanfang innerhalb der ersten zwei Monate des Jahres für zukünftige Beitragszahlungen geltend gemacht werden. Das Mietglied hat hieraus kein Sonderkündigungsrecht.

13.2.         Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 10,-€ erhoben. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 

14.0.         Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst. 


14.1.         Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden bzw. sollten Regelungslücken in diesem Vertrag vorhanden sein, berührt das nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. 

 

Datenschutzrichtlinien

 

1.0.           Datenschutz bei TMS: Name, E-Mail-/Kontaktadresse, Telefonnummer, Liste der Identifizierungs-Chips (RFID), Mitgliedschaftsbeginn/-ende, Foto, Geburtsdatum, Geschlecht, Gewicht, Größe, Studiobesuchsinformationen (Check-In/out-Zeitpunkte, Dauer, Besuchshäufigkeit und Trainingsintensität), Geräteeinstellungen, Trainingserfahrung, -pläne, Antworten aus Fragebogen/Fitness-Check, Anamnese, Trainings- und Fitnesstest-Ergebnisse, vom Mitglied gestellte Wünsche/Aufgaben und gewünschte Alerts). Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und die Berichtigung unzutreffender Daten zu verlangen. Sie haben außerdem das Recht die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, es sei denn diese sind zur Vertragsdurchführung oder andere vom Gesetz vorgesehene Zwecke erforderlich (z.B. Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten). 


1.1.           Wir sind ferner gesetzlich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen können. Wir sichern Ihnen zu, dass wir Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung und für gesetzlich erlaubte Zwecke verwenden.

 

 


2022

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